Physiotherapie Rezept-Zuzahlung für gesetzlich versicherte Patient*innen
Für Behandlungen auf Basis einer gesetzlichen Heilmittelverordnung ist pro Rezept die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu leisten (aktuell 10,- € pauschal + 10 % des Rezeptwertes). Von dieser Regelung ausgenommen sind Minderjährige und Patient*innen mit einem gültigen Befreiungsausweis.
Honorarabrechnung für Privatpatient*innen und Selbstzahlende
Das Honorar für privat versicherte Patient*innen und Selbstzahlende richtet sich nach der Art, dem Inhalt und der Dauer der erbrachten Leistung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der in der Praxis ausliegenden und einsehbaren Preisliste (bei osteopathischen Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker - GebüH). Das Honorar ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zu zahlen, unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Terminvereinbarung / Absageregelung (Ausfallhonorar)
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert und pünktlich einzuhalten. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine gemäß §§ 611, 615 BGB fällt bei gesetzlich Versicherten eine Ausfallpauschale in Höhe des Krankenkassensatzes an, bei Privatpatient*innen und Selbstzahlenden in Höhe von 50 % der gebuchten Leistung.